Führerscheinklassen
Diese Führerscheine können Sie bei uns machen
Überblick über Führerscheinklassen
Bitte klicken Sie auf die jeweilige Klasse für mehr Informationen
Schwere Krafträder
- Hubraum über 50 cm³
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Leistung über 15 kW (20 PS)
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Mindestalter: 24 Jahre; 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
Krafträder
- Hubraum über 50 cm³
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
- Leistung max. 35 kW (48 PS)
- Verhältnis von Leistung und Gewicht max. 0,2 kW/kg
- Stufenzugang: Nach zweijährigem Besitz kann durch eine praktische Prüfung die
Klasse A erlangt werden (Der Fahrlehrer muss sich bei den individuell
notwendigen Fahrstunden von der Prüfungsreife überzeugen).
Krafträder
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW (15 PS)
- Verhältnis von Leistung und Gewicht max. 0,1 kW /kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- über 50 cm³
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW (20PS)
- Stufenzugang: Nach zweijährigem Besitz kann durch eine praktische Prüfung die Klasse A erlangt werden (Der Fahrlehrer muss sich bei den individuell notwendigen Fahrstunden von der Prüfungsreife überzeugen).
Eingeschlossene Klassen: AM
Mindestalter: 16 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder
- Hubraum max. 50 cm³
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Leistung max. 4 kW (5 PS)
Dreirädrige Kleinkrafträder
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW (5 PS) bei Diesel- und Elektromotoren
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW (5PS) bei Diesel- und Elektromotoren
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Leermasse max. 350 kg
Mindestalter: 15 Jahre (mit Schlüsselzahl 195 bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland gültig)
Fahrräder mit Hilfsmotor
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A)
- zulässige Gesamtmasse 3500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, wenn dabei die
zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Eingeschlossene Klassen: L, AM
Mindestalter: 18 Jahre *Begleitetes Fahren (BF17) 17 Jahre
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
- zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg, max. 3500 kg
Praktische Ausbildung und Prüfung
Mindestalter: 18 Jahre *Begleitetes Fahren (BF17) 17 Jahre
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
- zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg
- zulässige Gesamtmasse der Kombination über 3500 kg, max. 4250 kg
Schulung durch die Fahrschule – keine Prüfung erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre *Begleitetes Fahren (BF17) 17 Jahre
Krafträder der Klasse A1
- Fahrerschulung zur „Erweiterung“ der Klasse B auf Krafträder mit bis zu 125 m³ (nur in Deutschland gültig)
- Mindestalter 25 Jahre / mindestens 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
- Keine Prüfung erforderlich
Zugmaschinen für die Verwendung in Land- und Forstwirtschaft
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h
- mit Anhänger max. 25 kg
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen und Staplerbauartbedingte
- Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h, auch mit Anhänger
Nur theoretische Ausbildung und Prüfung
Mindestalter. 16 Jahre
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Ob Du den Führerschein für das Motorrad machen willst, für das Auto mit oder ohne Anhänger oder für Landwirtschaftliche Zugmaschinen - wir führen Dich zur erfolgreichen Prüfung.