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Führerscheinklassen

Diese Führerscheine können Sie bei uns machen

Überblick über Führerscheinklassen

Bitte klicken Sie auf die jeweilige Klasse für mehr Informationen

Schwere Krafträder

  • Hubraum über 50 cm³
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h


Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Leistung über 15 kW (20 PS)

Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

Mindestalter: 24 Jahre; 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2

Krafträder

  • Hubraum über 50 cm³
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
  • Leistung max. 35 kW (48 PS)
  • Verhältnis von Leistung und Gewicht max. 0,2 kW/kg
  • Stufenzugang: Nach zweijährigem Besitz kann durch eine praktische Prüfung die

Klasse A erlangt werden (Der Fahrlehrer muss sich bei den individuell

notwendigen Fahrstunden von der Prüfungsreife überzeugen).


Krafträder

  • Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung max. 11 kW (15 PS)
  • Verhältnis von Leistung und Gewicht max. 0,1 kW /kg



Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • über 50 cm³
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW (20PS)
  • Stufenzugang: Nach zweijährigem Besitz kann durch eine praktische Prüfung die Klasse A erlangt werden (Der Fahrlehrer muss sich bei den individuell notwendigen Fahrstunden von der Prüfungsreife überzeugen).

Eingeschlossene Klassen: AM

Mindestalter: 16 Jahre


Zweirädrige Kleinkrafträder


  • Hubraum max. 50 cm³
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • Leistung max. 4 kW (5 PS)


   

Dreirädrige Kleinkrafträder

  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW (5 PS) bei Diesel- und Elektromotoren
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h



Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW (5PS) bei Diesel- und Elektromotoren
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • Leermasse max. 350 kg

Mindestalter: 15 Jahre (mit Schlüsselzahl 195 bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland gültig)

Fahrräder mit Hilfsmotor

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A)

  • zulässige Gesamtmasse 3500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer


Anhängerregelung

  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, wenn dabei die

zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Eingeschlossene Klassen: L, AM

Mindestalter: 18 Jahre *Begleitetes Fahren (BF17) 17 Jahre

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger

  • zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg, max. 3500 kg

Praktische Ausbildung und Prüfung

Mindestalter: 18 Jahre *Begleitetes Fahren (BF17) 17 Jahre


Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger

  • zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg
  • zulässige Gesamtmasse der Kombination über 3500 kg, max. 4250 kg

Schulung durch die Fahrschule – keine Prüfung erforderlich

Mindestalter: 18 Jahre *Begleitetes Fahren (BF17) 17 Jahre

Krafträder der Klasse A1

  • Fahrerschulung zur „Erweiterung“ der Klasse B auf Krafträder mit bis zu 125 m³ (nur in Deutschland gültig)
  • Mindestalter 25 Jahre / mindestens 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
  • Keine Prüfung erforderlich

Zugmaschinen für die Verwendung in Land- und Forstwirtschaft

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h
  • mit Anhänger max. 25 kg


Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen und Staplerbauartbedingte

  • Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h, auch mit Anhänger

Nur theoretische Ausbildung und Prüfung

Mindestalter. 16 Jahre

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Ob Du den Führerschein für das Motorrad machen willst, für das Auto mit oder ohne Anhänger oder für Landwirtschaftliche Zugmaschinen - wir führen Dich zur erfolgreichen Prüfung.